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BVerfG, 21.06.1977 - 2 BvR 196/77 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 19 Abs. 4, Art. 103 Abs. 1; StPO § 44
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei verzögerten Postlaufzeiten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Verzögerungen der Briefbeförderung - Deutsche Bundespost - Beschwerdeführer - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Verschulden
Verfahrensgang
- AG Bonn, 17.12.1976 - 44 OWi 882/76
- AG Bonn, 27.12.1976 - 44 OWi 87 Js 1831/76
- LG Bonn, 26.01.1977 - 13 Qs 33/77
- BVerfG, 21.06.1977 - 2 BvR 196/77
Papierfundstellen
- BVerfGE 45, 360
Wird zitiert von ... (9) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 03.06.1975 - 2 BvR 99/74
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Postlaufzeiten
Auszug aus BVerfG, 21.06.1977 - 2 BvR 196/77
Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt entschieden, daß die verfassungsrechtlichen Rechtsschutzgarantien der Art. 19 Abs. 4 und Art. 103 Abs. 1 GG es verbieten, § 44 StPO dahin auszulegen, daß dem Bürger bei der schri£tlichen Einlegung des Einspruchs gegen einen Strafbefehl oder einen Bußgeldbescheid Verzögerungen der Briefbeförderung oder -zustellung durch die Deutsche Bundespost, die er nicht zu vertreten hat, als ein die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ausschließendes Verschulden zugerechnet werden (BVerfGE 40, 42 ; 41, 23; 41, 341; 41, 356; 42, 258).Der Bürger darf die ihm vom Gesetz eingeräumte Einspruchsfrist bis zu ihrer Grenze ausnutzen (BVerfGE 40, 42 [44 f.]).
- BVerfG, 16.12.1975 - 2 BvR 854/75
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den …
Auszug aus BVerfG, 21.06.1977 - 2 BvR 196/77
Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt entschieden, daß die verfassungsrechtlichen Rechtsschutzgarantien der Art. 19 Abs. 4 und Art. 103 Abs. 1 GG es verbieten, § 44 StPO dahin auszulegen, daß dem Bürger bei der schri£tlichen Einlegung des Einspruchs gegen einen Strafbefehl oder einen Bußgeldbescheid Verzögerungen der Briefbeförderung oder -zustellung durch die Deutsche Bundespost, die er nicht zu vertreten hat, als ein die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ausschließendes Verschulden zugerechnet werden (BVerfGE 40, 42 ; 41, 23; 41, 341; 41, 356; 42, 258). - BVerfG, 30.06.1976 - 2 BvR 284/76
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Verzögerung der Postlaufzeiten
Auszug aus BVerfG, 21.06.1977 - 2 BvR 196/77
Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt entschieden, daß die verfassungsrechtlichen Rechtsschutzgarantien der Art. 19 Abs. 4 und Art. 103 Abs. 1 GG es verbieten, § 44 StPO dahin auszulegen, daß dem Bürger bei der schri£tlichen Einlegung des Einspruchs gegen einen Strafbefehl oder einen Bußgeldbescheid Verzögerungen der Briefbeförderung oder -zustellung durch die Deutsche Bundespost, die er nicht zu vertreten hat, als ein die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ausschließendes Verschulden zugerechnet werden (BVerfGE 40, 42 ; 41, 23; 41, 341; 41, 356; 42, 258). - BVerfG, 24.02.1976 - 2 BvR 813/75
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Verzögerung der Postlaufzeiten
Auszug aus BVerfG, 21.06.1977 - 2 BvR 196/77
Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt entschieden, daß die verfassungsrechtlichen Rechtsschutzgarantien der Art. 19 Abs. 4 und Art. 103 Abs. 1 GG es verbieten, § 44 StPO dahin auszulegen, daß dem Bürger bei der schri£tlichen Einlegung des Einspruchs gegen einen Strafbefehl oder einen Bußgeldbescheid Verzögerungen der Briefbeförderung oder -zustellung durch die Deutsche Bundespost, die er nicht zu vertreten hat, als ein die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ausschließendes Verschulden zugerechnet werden (BVerfGE 40, 42 ; 41, 23; 41, 341; 41, 356; 42, 258). - BVerfG, 11.02.1976 - 2 BvR 930/75
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Verzögerung der Postlaufzeiten
Auszug aus BVerfG, 21.06.1977 - 2 BvR 196/77
Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt entschieden, daß die verfassungsrechtlichen Rechtsschutzgarantien der Art. 19 Abs. 4 und Art. 103 Abs. 1 GG es verbieten, § 44 StPO dahin auszulegen, daß dem Bürger bei der schri£tlichen Einlegung des Einspruchs gegen einen Strafbefehl oder einen Bußgeldbescheid Verzögerungen der Briefbeförderung oder -zustellung durch die Deutsche Bundespost, die er nicht zu vertreten hat, als ein die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ausschließendes Verschulden zugerechnet werden (BVerfGE 40, 42 ; 41, 23; 41, 341; 41, 356; 42, 258).
- BSG, 31.03.1993 - 13 RJ 9/92
Fristversäumnis - Technische Störung des eigenen Telefaxgerätes - Versagung der …
Die gesetzlich eingeräumten Rechtsmittelfristen dürfen nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgericht (BVerfG) voll, und zwar bis zum letzten Tag und in diesem Rahmen bis zur äußersten Grenze, ausgeschöpft werden (vgl BVerfGE 40, 42, 44 [BVerfG 03.06.1975 - 2 BvR 99/74]; 45, 360, 362; 51, 352, 355 [BVerfG 19.06.1979 - 2 BvR 342/79]; 74, 220, 224) [BVerfG 10.02.1987 - 2 BvR 314/86]. - BSG, 15.03.2018 - B 10 ÜG 30/17 C
Fristwahrung per Fax bei der Übermittlung von Schriftsätzen im …
Die gesetzlich eingeräumten Rechtsmittelfristen dürfen nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts voll, und zwar bis zum letzten Tag und in diesem Rahmen bis zur äußersten Grenze, ausgeschöpft werden (vgl BVerfGE 40, 42, 44; 45, 360, 362; 51, 352, 355; 74, 220, 224) . - BVerfG, 04.12.1979 - 2 BvR 376/77
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den …
Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt entschieden, daß im Rahmen der verfahrensrechtlichen Vorschriften über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand dem Bürger Verzögerungen der Briefbeförderung oder -zustellung durch die Deutsche Bundespost nicht als Verschulden angerechnet werden dürfen (BVerfGE 45, 360 [362]; 46, 404 [406] m.w.Nachw.).
- BSG, 19.12.2018 - B 10 ÜG 1/18 R
Sozialgerichtliches Verfahren - Revisionseinlegung - Fristwahrung per Fax - …
Die gesetzlich eingeräumten Rechtsmittelfristen dürfen nach ständiger Rechtsprechung des BVerfG voll, und zwar bis zum letzten Tag und in diesem Rahmen bis zur äußersten Grenze, ausgeschöpft werden (vgl BVerfGE 40, 42, 44; 45, 360, 362; 51, 352, 355; 74, 220, 224) . - BVerfG, 05.02.1980 - 2 BvR 914/79
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand …
Der Senat hat mehrfach entschieden, daß die verfassungsrechtlichen Rechtsschutzgarantien der Art. 19 Abs. 4 und Art. 103 Abs. 1 GG es verbieten, dem Bürger im Rahmen der verfahrensrechtlichen Vorschriften über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand Verzögerungen der Briefbeförderung oder -zustellung durch die Deutsche Bundespost, die er nicht zu vertreten hat, als Verschulden anzurechnen (vgl. BVerfGE 40, 42; 41, 23; 41, 341; 41, 356; 42, 258; 43, 75; 43, 151; 44, 302; 45, 360; 46, 404; ständige Rechtsprechung). - OVG Hamburg, 23.06.1999 - 5 Bs 118/99
Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses von Absolventen der Hochschulstudiengänge …
Unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei der Versäumung einer Frist durch überlange Postlaufzeiten (vgl. z.B. BVerfGE 45, S. 360, 362,;… 46, S. 404, 406;… 53, S. 25, 28;… 54, S. 80, 84) ist nicht ersichtlich, daß die Entscheidung des Zulassungsausschusses vom 24. Februar 1999 offensichtlich rechtmäßig ist und im Rechtsbehelfsverfahren Bestand haben wird - der nach allen erkennbaren Umständen ebenfalls am 29. Dezember 1998 zur Post gegebene Antrag auf Approbation ging bei der Antragsgegnerin bereits am 30. Dezember 1998 ein -. - BFH, 07.04.1987 - IX R 100/83
Einhaltung der Frist für die Revisionseinlegung
Das FA habe die Frist bis zum Ende ausnützen dürfen (Hinweis auf BVerfGE 45, 360, und 46, 404). - LG Fulda, 09.10.1986 - 2 O 98/86
Schadensersatz wegen positiver Vertragsverletzung (pVV); Pflichtverletzung im …
Dies steht auch im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, wonach Verzögerungen bei der Briefbeförderung oder - Austeilung durch die Bundespost dem Bürger nicht als Verschulden zugerechnet werden können (NJW 1980, 769; BVerfGE 45, 360; 46, 404) [BVerfG 13.12.1977 - 2 BvM 1/76] . - BGH, 22.06.1983 - IVb ZB 191/82
Zurechenbares Verschulden hinsichtlich der Versäumung einer Beschwerdefrist und …
Danach dürfen einer Partei im Rahmen der verfahrensrechtlichen Vorschriften über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand Verzögerungen der Briefbeförderung oder -zustellung durch die Deutsche Bundespost nicht als Verschulden angerechnet werden (BVerfGE 45, 360; 46, 404); das gilt auch im Zivilprozeß und für Schreiben, durch die der Zugang zu einer weiteren Instanz eröffnet werden soll (BVerfGE 44, 302 und 50, 1).